Die von amtlichen Stellen, vornehmlich der Polizei, betriebenen Messanlagen für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowie zur Rotlichtüberwachung bei Lichtsignalanlagen (Ampeln) unterliegen strengen eichamtlichen Kontrollen, damit eventuelle folgenschwere Übertretungen richtig bestimmt werden und nachweislich nur den tatsächlichen Verursacher treffen. Das betrifft ebenso die von der Polizei eingesetzten Atemalkoholmessgeräte.
Ebenso strengen Kontrollen durch die Eichbehörden unterliegen die Liter- und Preisangaben an den Zapfsäulen von Tankstellen. Bei Überschreiten der vorgegebenen Toleranzen müssen die Zapfsäulen instandgesetzt werden. Fahrten im Mietwagen oder Taxi sind teuer. Damit der Preis stimmt, begleitet den Fahrgast auch hier ein geeichtes Messinstrument.

Zur Senkung der Umweltbelastung durch Abgase
des Straßenverkehrs müssen die Messgeräte zur Abgasuntersuchung
regelmäßig gewartet und nachgeeicht werden.
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