Anerkennung und Überwachung von Qualitätsmanagementsystemen
 

Die Eichbehörden anerkennen und überwachen als benannte Stelle Qualitätsmanagementsysteme bei Messgeräteherstellern. Dies gilt für die Richtlinie 2009/23/EG (vormals Richtlinie 90/384/EWG) für nichtselbsttätige Waagen und zum Teil für die Richtlinie 2004/22/EG für die dort definierten Messgeräte. Mit der Anerkennung wird einem Hersteller bestätigt, ein Qualitätsmanagementsystem zu unterhalten, welches den Anforderungen einer harmonisierten Richtlinie entspricht und somit gewährleistet ist, dass richtlinienkonforme Messgeräte unter seiner Verantwortung gefertigt, geprüft und gekennzeichnet auf den europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Dieses Verfahren ist weitergehender als die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems, da es auch eine Bewertung der Produktqualität im Hinblick auf die Erfüllung staatlicher Anforderungen einschließt.

 


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