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In einem Bundesstaat, in dem die Gesetzgebung beim Bund und der Vollzug im Grundsatz bei den Ländern liegt, kommt den informellen Gremien Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen, Bund-Länder Ausschuss "Gesetzliches Messwesen" und der Vollversammlung für das Eichwesen eine besondere Bedeutung zu. |
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Sie tragen entscheidend dazu bei, in der Praxis einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen. Bei regelmäßigen Tagungen können eilbedürftige Angelegenheiten schnell und unbürokratisch entschieden werden.
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Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen ist das Koordinierungsorgan der Eichaufsichtsbehörden. Ihr gehören die Leiter der Eichaufsichtsbehörden der Länder und als Gast ein Vertreter der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) an. Der Vorsitz wechselt alle 2 Jahre. Um für die Verbände der Wirtschaft und die Partner in den anderen Mitgliedstaaten einen sich nicht alle 2 Jahre änderenden Ansprechpartner zu schaffen, ist eine Geschäftsstelle eingerichtet worden.
Geschäftsstelle der AGME:
bei der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM)
Franz-Schrank-Str. 9
80638 München
Tel.: 089/17 901 - 333
Fax: 089/17 901 - 386
e-mail: dam(at)lmg.bayern.de
Aufgaben
Die Arbeitsgemeinschaft setzt die in den nationalen Gremien gefassten Beschlüsse für den Vollzug durch die Eichämter und die staatlich anerkannten Prüfstellen um. Die für einen einheitlichen Vollzug in der Praxis relevanten technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen werden abgestimmt. Einzelheiten können der Geschäftsordnung der AGME entommen werden.
Fachausschüsse
Vorklärung zu überwiegend technischen Sachverhalten und die Vorbereitung auf Verwaltungsvorschriften werden auf Fachausschüsse delegiert, die bedarfsweise eingesetzt werden und den übergeordneten Gremien zuarbeiten. Fachleute aus der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, den Eichbehörden der Länder sowie aus dem Kreise der Hersteller, Anwender und der Verbände bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung ein.
Zum
Verzeichnis der derzeit tätigen Fachausschüsse.
Der Bund-Länderausschuss "Gesetzliches Messwesen" berät das für
das Mess- und Eichwesen zuständige Bundesministerium
für Wirtschaft (BMWi) in politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Fragen des Messwesens. Der Ausschuss, der unter dem Vorsitz des zuständigen
Referenten im Bundesministerium für Wirtschaft in der Regel zweimal
im Jahr zusammentritt, gehören die für das Mess- und Eichwesen zuständigen
Referenten der Länder an. Weitere Mitglieder sind die Leiter der Eichaufsichtsbehörden
und Vertreter der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Die Vollversammlung für das Eichwesen beschließt unter dem Vorsitz der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt über technische Angelegenheiten, die für die Anwendung und Fortentwicklung des Eichwesens von Bedeutung sind. Die Einzelheiten sind durch eine Geschäftsordnung geregelt.
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