Rechtliche Grundlagen

Nach der Systematik der deutschen Vollzugsgrundlagen gibt es einen dreistufigen Aufbau: Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.
 

 


 

 

Gesetze

Für das Mess- und Eichwesen hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz, die er mit dem Gesetz über Einheiten im Messwesen, dem Eichgesetz und dem Medizinproduktegesetz umgesetzt hat. Sie enthalten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen.

Die Ziele bestehen darin,


Rechtsverordnungen

Eichordnung

Die Eichordnung ist als umfassende technische Ausführungsverordnung konzipiert; sie regelt insbesondere

Fertigpackungsverordnung

Die Fertigpackungsverordnung enthält detaillierte Regelungen insbesondere über die Füllmengenkennzeichnung sowie über die Füllmengengenauigkeit.

Kostenverordnungen

Die Kosten für Zulassungen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt und die Kosten für Eichungen und Überwachungsaufgaben sind bundeseinheitlich geregelt in:


Verwaltungsvorschriften

Von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt können für den Bereich des Zulassungswesens und von den zuständigen Landesbehörden (zuständige Ministerien oder Eichdirektionen) für die übrigen Vollzugsbereiche Anweisungen an die Mitarbeiter erlassen werden. Um einen einheitlichen Vollzug in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen, werden diese Verwaltungsvorschriften gemeinsam erarbeitet, von der Vollversammlung für das Eichwesen und ggf. vom Bund-Länderausschuss "Gesetzliches Messwesen" verabschiedet. Die Texte werden bei der Deutschen Akademie für Metrologie hinterlegt und aktualisiert. Sie sind Bestandteil der Rechtssammlung.

 


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