Tätigkeiten nach harmonisierten EU-Recht

Die deutschen Eichbehörden werden in folgenden Bereichen nach harmonisierten EG-Recht tätig:

- EWG-Ersteichung von Messgeräten
- als benannte Stelle bei Konformitätsbewertungsverfahren der
Richtlinien 90/384/EWG und 2004/22/EG, z.T. 93/42/EWG; weitere Tätigkeitsbereiche siehe http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/
- Marktaufsicht

Bei Konformitätsbewertungsverfahren und Markt prüfen die Eichbehörden grundsätzlich, ob Messgeräte die Anforderungen der jeweiligen EG-Richtlinien (z.B. 90/384/EWG - Nichtselbsttätige Waagen od. 200/22/EG - Messgeräte) einhalten.

Systematische Nichtkonformitäten werden über nationale Sammelstellen für Auffälligkeiten im Messwesen erfasst und bewertet. Es werden die erforderlichen Korrekturmaßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit überwacht.
 

 


 

 


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