| Die deutschen Eichbehörden werden in folgenden Bereichen
nach harmonisierten EG-Recht tätig: - EWG-Ersteichung von Messgeräten - als benannte Stelle bei Konformitätsbewertungsverfahren der Richtlinien 90/384/EWG und 2004/22/EG, z.T. 93/42/EWG; weitere Tätigkeitsbereiche siehe http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/ - Marktaufsicht Bei Konformitätsbewertungsverfahren und Markt prüfen die Eichbehörden grundsätzlich, ob Messgeräte die Anforderungen der jeweiligen EG-Richtlinien (z.B. 90/384/EWG - Nichtselbsttätige Waagen od. 200/22/EG - Messgeräte) einhalten. Systematische Nichtkonformitäten werden über nationale Sammelstellen für Auffälligkeiten im Messwesen erfasst und bewertet. Es werden die erforderlichen Korrekturmaßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit überwacht. |
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