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Von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) => Dokument hier
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download Stand: 31.08.2009
Das Zulassungszeichen besteht aus einer Kennzeichnung in einem Symbol.
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innerstaatliche Bauartzulassung |
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EWG-Bauartzulassung |
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allgemeine Zulassung zur EWG-Ersteichung |
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EWG-Zulassungszeichen |
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Eichzeichen der staatlich anerkannten Prüfstellen |
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Instandsetzerkennzeichen |
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Instandsetzerstempelzeichen |
Beispiel:
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z.B. 001 Ordnungsnummer des Wägers
1/9 Ordnungszahl der zuständigen Behörde |
Das Eichzeichen für die innerstaatliche Eichung besteht aus einem gewundenen Band mit dem Buchstaben D, der Ordnungszahl der jeweiligen Eichaufsichtsbehörde und einem sechsstrahligen Stern. Anstelle des Sterns kann auch die jeweilige Ordnungszahl des prüfenden Eichamtes verwendet werden.
Das Eichzeichen für die EWG-Ersteichung enthält in
der oberen Hälfte das Kennzeichen D und die Ordnungszahl der jeweiligen
Eichaufsichtsbehörde sowie in der unteren Hälfte die Ordnungszahl
des prüfenden Eichamtes.
Das Jahreszeichen für die innerstaatliche Eichung besteht aus den beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die Gültigkeit der Eichung endet, in Schildumrandung
Die Jahresbezeichnung für die innerstaatliche Eichung besteht aus den beiden letzten Ziffern des Jahres der Eichung ohne Schildumrandung.
Die CE-Kennzeichnung für die EG-Ersteichung beinhaltet die letzten
beiden Ziffern der Jahreszahl, in dem die Ersteichung durchgeführt wurde sowie
die Kenn-Nummer der benannten Stelle, die die EG-Eichung vorgenommen hat oder
unter deren Überwachung die EG-Eichung durch den Hersteller erfolgt ist.
Das EG-Eichzeichen in Form einer grünen quadratischen Marke mit dem
schwarzen Aufdruck des Großbuchstaben "M", signalisiert, dass sich die CE-Kennzeichnung
auf die Konformität mit einer harmonisierten metrologischen EU-Richtlinie
(bisher 90/384/EWG für nichtselbsttätige Waagen, künftig auch MID) bezieht.
Das Zulassungszeichen besteht aus einer Kennzeichnung in einem Symbol.
Das Symbol für die innerstaatliche Bauartzulassung hat die Form eines stilisierten "Z". Die Kennzeichnung weist auf die Art und Bauart des Messgerätes oder der Zusatzeinrichtung hin.
Das Symbol für die EWG-Bauartzulassung enthält für die von der Bundesanstalt zugelassenen Messgeräte im oberen Teil den Buchstaben "D" sowie die zwei letzten Ziffern des Zulassungsjahres. Die Kennzeichnung im unteren Teil weist auf die Art oder Bauart des Messgerätes oder der Zusatzeinrichtung hin.
Das Zulassungszeichen für allgemein zur EWG-Ersteichung zugelassenen Messgeräte hat die Form eines stilisierten spiegelbildlichen
Das EWG-Zulassungszeichen eines Messgerätes, für das keine EWG-Ersteichung vorgeschrieben ist, besteht aus dem Zeichen der EWG-Bauartzulassung in einem Sechseck.
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Das Eichzeichen der staatlich anerkannten Prüfstellen enthält die Buchstaben |
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E bei Messgeräten für Elektrizität, |
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G bei Messgeräten für Gas, |
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K bei Messgeräten für Wärme und |
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W bei Messgeräten für Wasser |
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sowie einen Kennbuchstaben der zuständigen Behörde und einer der Prüfstelle von der zuständigen Behörde zugeteilten Ordnungsnummer. |
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Die Jahresbezeichnung besteht aus den letzten beiden Ziffern des Jahres der Eichung. |
Das Instandsetzerkennzeichen besteht aus einer dreieckigen Klebemarke. Die Klebemarke enthält im oberen Feld den Kennbuchstaben der zuständigen Behörde, im mittleren Feld eine dem Instandsetzer zugeteilte Nummer. Das untere Feld ist für die Angabe des Datums der Instandsetzung bestimmt.
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